Die Region Ost setzt sich für den Schutz der Bevölkerung östlich des Flughafens Zürich vor übermässigem Fluglärm und für eine faire Verteilung des Flugverkehrs ein. Die Mitglieder bekennen sich zu den folgenden Zielen und Grundsätzen:
Bekenntnis zum Flughafen Zürich
Wir anerkennen die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung des Landesflughafens Zürich für die Region und die ganze Schweiz. Wir sind uns bewusst, dass die Nähe zum Flughafen für unsere Städte und Gemeinden ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil ist.
Kapazität und zulässige Lärmbelastung begrenzen
Im Zürcher Flughafengesetz von 1999 ist eine Gesamtverkehrsleistung von 320’000 Flugbewegungen pro Jahr definiert; unter dieser Voraussetzung hat das Stimmvolk der Privatisierung des Flughafens Zürich zugestimmt. Dies muss auch in Zukunft die Kapazitätsgrenze bleiben. Zudem darf die heute zulässige Lärmbelastung nicht ausgedehnt werden. Ein unbegrenztes Wachstum ist nicht vereinbar mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes und belastet die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung.
Einhaltung der Nachtflugsperre
Die Zahl der Flugbewegungen nach 23 Uhr ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Wir fordern vom Flughafen Zürich die Einhaltung der siebenstündigen Nachtruhe und vom Bund wirkungsvolle Massnahmen gegen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung.
Faire Verteilung des Fluglärms
Die Bevölkerung im Osten des Flughafens Zürich wurde bisher aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs über deutschem Gebiet am stärksten mit neuem Fluglärm belastet, da während der Sperrzeiten meist von Osten gelandet wird. Zudem sind weite Gebiete im Osten von den Immissionen startender Flugzeuge betroffen. Deshalb setzen wir uns gegen Betriebskonzepte ein, die eine noch höhere Belastung des Ostens bedeuten würden. Wir sind bereit, einen Teil der Immissionen mitzutragen und einen konstruktiven Beitrag zu einver¬nehmlichen Lösungen zu leisten – jedoch nur, wenn alle Himmelsrichtungen den Fluglärm solidarisch tragen.
Fassung vom 29. Mai 2024