Der Bund hat das Plangenehmigungsgesuch des Flughafens Zürich für den Bau der Umrollung der Piste 10-28 genehmigt. Die Behördenorganisation Region Ost hat beschlossen, den Entscheid nicht vor Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Jedoch will sie ihre Begehren im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Betriebskonzept einbringen. Ziel der Einsprache durch die Region Ost war nicht, das Bauprojekt zu verhindern, sondern zu erwirken, dass eine allfällige Kapazitätssteigerung für den Verspätungsabbau genutzt wird. Nach 21 Uhr sollten zudem keine zusätzlichen Landeslots und nach 22 Uhr keine zusätzlichen Startslots bewilligt werden. Letztes Jahr wurden pro Tag rund zehn Starts und Landungen nach Betriebsschluss gezählt. Zudem nehmen die Flugbewegungen in den Nachtstunden überproportional zu. Dies widerspricht dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung in den sensiblen Nachtstunden.