31.1.2025

Behördenorganisation Region Ost nimmt Stellung: SIL-Objektblatt gefährdet Schutz vor Fluglärm

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Entwurf des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL), Objektblatt Flughafen Zürich, öffentlich aufgelegt. Das BAZL will mit dem überarbeiteten SIL-Objektblatt unter anderem die 7-stündige Nachtsperrzeit aufweichen und nutzt überholte Lärmgrenzwerte sowie überhöhte Wachstumszahlen für die Berechnung der zulässigen Lärmbelastung der Bevölkerung. Die Behördenorganisation lehnt den Entwurf des SIL-Objektblatts entschieden ab. Das überarbeitete SIL-Objektblatt muss einen nachhaltigen Interessenausgleich schaffen, der sowohl die Bedeutung des Flughafens als auch die berechtigten Anliegen der betroffenen Bevölkerung berücksichtigt.


Die Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 2021 notwendig. Das Gericht stellte fest, dass die Lärmberechnungen für die Nachtzeit nicht korrekt abgebildet waren und zu überarbeiten sind. Zudem ist der Flughafen Zürich verpflichtet, Lärmüberschreitungen mit wirksamen Massnahmen zu verhindern, um die Anforderungen des Umweltrechts zu erfüllen.

Sowohl die Bevölkerung wie auch die Gemeinden und Kantone haben die Möglichkeit, zum Entwurf des SIL-Objektblatts Stellung zu nehmen. Die Behördenorganisation Region Ost hat eine Stellungnahme eingereicht. Sie vertritt 121 Gemeinden und 746’000 Einwohnerinnen und Einwohner im Osten des Flughafens Zürich.

7-stündige Nachtruhe darf Drehkreuzbetrieb nicht geopfert werden

Gemäss einer neuen Formulierung im Entwurf des SIL-Objektblatts ist der «Flugbetrieb zwischen 06.00 und 23.30 Uhr zu gewährleisten». Damit wäre die halbe Stunde von 23.00 bis 23.30 Uhr nicht wie bisher nur für den Verspätungsabbau reserviert, sondern würde zur regulären Betriebszeit erklärt. Die 7-stündige Nachtruhe, die auch das Flughafengesetz des Kantons Zürich festlegt, würde damit aufgehoben. Diese Anpassung im SIL-Objektblatt akzeptiert die Region Ost nicht. Flüge nach 23 Uhr müssen nach wie vor als Verspätungen definiert und gehandhabt werden. Die Starts und Landungen sind so zu planen, dass die 7-stündige Nachtruhe weitestgehend eingehalten wird.

Kapazitätserhöhung unerwünscht – Lärmberechnung darf nicht auf Wachstum basieren

Die neuen Fluglärmberechnungen für das überarbeitete SIL-Objektblatt basieren auf einem nachfrageorientierten Wachstum und prognostizieren 346'000 Flugbewegungen pro Jahr. Die Obergrenze von 320'000 Flugbewegungen, wie im Flughafengesetz festgehalten, soll aus Sicht der Region Ost beibehalten werden. Denn für mehr Flugbewegungen müsste die Kapazität der Flugbewegungen gemäss Entwurf SIL-Objektblatt von maximal 70 auf 90 Flugbewegungen pro Stunde erhöht werden – die Diskussion um die Parallelpisten würde damit wohl wieder auf den Tisch kommen, was raumplanerisch unerwünscht ist.

Entwurf zum SIL-Objektblatt basiert auf überholten Lärmgrenzwerten

Der Entwurf SIL-Objektblatt vermerkt, dass die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) verschärfte Lärmgrenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm empfiehlt. Die neu vorliegenden Lärmberechnungen beziehen sich dennoch auf die aus wissenschaftlicher Sicht überholten Grenzwerte. So kann das SIL-Objektblatt seinen Zweck, langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten, nicht erfüllen. Aus Sicht der Region Ost soll der SIL-Prozess nicht fortgeführt werden, solange die Diskussion um die Lärmgrenzwerte nicht geführt ist.

Lenkungswirksame Lärmgebühren sollen zur Einhaltung der Nachtruhe beitragen

Die geplante Streichung der Formulierung «Besondere Beachtung ist der Begrenzung der Lärmbelastung in der Nacht zu schenken» zeigt deutlich, dass der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigendem Lärm beim Bund keine Priorität hat. Stattdessen stehen das Wachstum des Flughafens Zürich und die Sicherung des Drehkreuzbetriebs im Vordergrund – auf Kosten der Nachtruhe. Das ist höchst unverständlich und ist zu korrigieren.

Vielmehr sind schnellstmöglich Massnahmen umzusetzen, welche die 7-stündige Nachtruhe gewährleisten. Der Flughafen Zürich hat einen Vorschlag für höhere, lenkungswirksame Lärmgebühren in der Nacht und am Tag in die Vernehmlassung gegeben, was die Region Ost begrüsst. Dazu wird die Region Ost Anfang Februar Stellung nehmen.




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