14.11.2024

Schutz der Bevölkerung vor Lärm in der Nacht darf nicht beschnitten werden

Der Bundesrat hat zahlreiche geplante Anpassungen im Luftfahrtgesetz in die Vernehmlassung gegeben. Eine Beschneidung des Öffentlichkeitsprinzip, weniger Mitwirkungsrechte auf Kantons- und Gemeindeebene sowie die Aushebelung umweltrechtlicher Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Lärmimmissionen sind Anpassungen, welche die Behördenorganisation Region Ost kritisiert.

Der Bund arbeitet auf allen Ebenen darauf hin, die Drehkreuzfunktion und die heutigen Betriebszeiten des Flughafens Zürich zu zementieren. Die siebenstündige Nachtruhe mit einer zusätzlichen halben Stunde für den Verspätungsabbau soll im Luftfahrtgesetz mittels betrieblichem Bestandesschutz noch deutlicher verankert werden. Selbst in einem umweltrechtlichen Sanierungsverfahren, wenn beispielsweise der Fluglärm die Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung überschreitet, sollen die Betriebszeiten nicht eingeschränkt werden können.

Der neue Passus im Luftfahrtgesetz würde es dem Bund erlauben, die Rahmenbedingungen in nachfolgenden Verfahren wie dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und dem darauf fussenden Betriebsreglement ohne Rücksicht auf das Bedürfnis der Bevölkerung auf Nachtruhe auszugestalten. Die Erfüllung der internationalen Luftverkehrsnachfrage hätte somit Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung vor lästigem und schädlichem Lärm. Sollte der Flugbetrieb die festgelegten Grenzen überschreiten, könnten diese zugunsten des Flughafens angepasst werden.

Mit zwei Anpassungen des Luftfahrtgesetzes sollen die Rechte des Kantons und der Bevölkerung eingeschränkt werden. Zum einen könnte der Kanton Entscheide zu Nebenanlagen am Flughafen Zürich nicht mehr eigenständig fällen wie bisher, sondern nur mit Zustimmung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Zum andern will das BAZL auch mehr Macht bei der Festlegung von Projektierungs- und Sicherheitszonen. Einschränkungen des Mitspracherechts lehnt die Region Ost ab.

Eingeschränkt werden soll auch das Öffentlichkeitsprinzips, wenn es um sicherheitsrelevante Daten geht. Der Vorrang der Sicherheit ist verständlich. Die Regelung darf aber nicht dazu führen, dass der betroffenen Bevölkerung die Einsicht in flugbetriebliche Daten verwehrt wird, wenn ein berechtigtes Anliegen besteht.

Die Region Ost appelliert an Bund und Parlament, Anpassungen des Luftfahrtgesetzes, welche den Schutz der Bevölkerung und das Mitspracherecht beschneiden, zu überdenken.



 
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